Evang. Friedhof Scherzingen: (Foto: A.Bertram-Weiss) (Foto: Andreas Bertram-Weiss)
Glasfenster Abdankungshalle: (Foto: A.Bertram-Weiss) (Foto: Andreas Bertram-Weiss)
Friedhof Scherzingen: (Foto: A.Bertram-Weiss) (Foto: Andreas Bertram-Weiss)
Kontakt bei einem Todesfall und Gespräch | Bei einem Todesfall setzen Sie sich bitte baldmöglichst mit dem Pfarramt und dem Bestattungsamt Ihrer politischen Gemeinde in Verbindung. Das Pfarramt können Sie auch schon am Sonntag über einen Todesfall verständigen, dann kann mit Ihnen der Ort und Zeitpunkt der Abdankung bereits festgelegt werden. Wenn Sie es wünschen und es möglich ist, wird die Pfarrerin/der Pfarrer auch direkt zu Ihnen kommen und den Abschied begleiten oder eine Aussegnung vornehmen, wenn der oder die Verstorbene noch im Hause ist. Laut Evangelischer Kirchenordnung ist für eine Abdankung der Pfarrer/die Pfarrerin zuständig. Beide Pfarrpersonen arbeiten zu je 50% und sind jeweils abwechselnd nach Amtsmonaten für die Abdankungen im Dienst. Zum Gespräch und zur Vorbereitung der Abdankung kommen wir zu Ihnen, oder auf Wunsch empfangen wir Sie zum Trauergespräch. Das Gespräch hat eine seelsorgerliche Seite, den/die Angehörige mit ihrem Leben und Sterben zu erinnern. Im zweiten Teil wird der Verlauf und der Inhalt der Abdankungsfeier abgesprochen (Lieder, Texte, Lebenslauf, Musik). |
Abdankungszeiten und Friedhof | Abdankungen finden in der Regel auf dem Friedhof neben der Evang. Kirche Scherzingen von Montag bis Freitag um 14.00 Uhr statt. Wenn eine Abdankung zu diesen Zeiten unmöglich erscheint, ist dies mit dem Pfarramt und dem Präsidenten der Kirchgemeinde abzusprechen. Urnenbeisetzungen im engsten Familienkreis sind in der Regel um 11.00 Uhr. |
Auswärtige Pfarrperson | Falls Sie für den Abdankungsgottesdienst und/oder die Beisetzung eine auswärtige Pfarrperson wünschen, dann setzten Sie sich bitte bald mit dem Pfarramt in Verbindung. Denn für die Anfrage einer auswärtigen Pfarrperson für die Abdankung und Amtshandlung braucht es die Zustimmung des örtlichen Pfarramtes. Etwaige Entschädigungen haben die Angehörigen zu übernehmen. |
Abschied im Abdankungsgebäude oder am Grab | Vor der Abdankung werden Sarg oder Urne in der Regel in dem sog. "Abdankungsgebäude" auf dem Friedhof östlich der Kirche aufgestellt, um sich dort zu versammeln und Abschied zu nehmen. Eine Urne kann danach zum Grab (Einzelgrab, Urnenwand oder Gemeinschaftsgrab) geleitet und beigesetzt werden. Nach dem Abschied wird der Gottesdienst in der Kirche gefeiert. Ein Sarg kann zum Abschied auch am Grab auf dem Friedhof aufgestellt werden. Es ist in unserer Gemeinde üblich, dass der Sarg während des Gottesdienstes beigesetzt und das Grab geschlossen wird. |
Abdankung als Trauergottesdienst | Die Abdankung ist ein Gottesdienst, bei dem die christliche Gemeinde des verstorbenen Gemeindegliedes und seines Lebens vor Gott gedenkt und die Auferstehung der Toten verkündigt. Wenn ein Lebenslauf verlesen werden soll, so wird dieser zuvor von den Angehörigen verfasst. Die Abdankung als kirchliche Bestattung und Gottesdienst wird nach der gültigen Ordnung (Agende) der Landeskirche gestaltet. Musikalische Ausgestaltungen und persönliche Wünsche des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen können berücksichtigt werden und werden mit dem Pfarrer oder dem Organisten abgesprochen. Etwaige Sonderwünsche können u.U. einen Mehraufwand bedeuten, der entschädigt wird. |
Bestattung ohne Kirchenmitgliedschaft | Der evangelische Friedhof steht für eine Beisetzung allen offen. Wer nicht der Evangelischen Kirche angehört oder aus der Kirche austritt, erklärt damit grundsätzlich auch, dass sie/er auf das Recht einer Abdankung, d.h. einen Gottesdienst in der Kirche, verzichtet. Für eine nichtkirchlche Beisetzung und Trauerfeier steht das Abdankungsgebäude auf dem Evang. Friedhof Scherzingen zur Verfügung. Auch die Abdankungshalle auf dem Zentralfriedhof Kreuzlingen kann von allen für Trauerfeiern gemietet werden. In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche bei uns kirchlich bestattet. Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, können ausnahmsweise kirchlich bestattet werden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen von den Angehörigen gewünscht wird und sie evangelisch sind. In diesem Fall würde eine Aufwandsgebühr von Seiten der Evang. Kirchgemeinde Scherzingen-Bottighofen erhoben. Wenn Sie als Angehörige Beratung oder ein Seelsorgegespräch wünschen, können Sie sich an Ihr Pfarramt wenden. Friedhofsreglement Die Informationen zu dem Friedhofreglement können Sie hier einsehen und herunterladen. Home |